Prinzipiell gibt es keine Einschränkungen bei der Arbeit mit Klang. Einige wenige Ausnahmen möchte ich hier dennoch anführen bzw. sollten vorab ärztlich abgeklärt werden:

  • Schweren Herzerkrankungen z.B. Herzschrittmacher, künstliche Herzklappen
  • Neurologischen Störungen z.B. Epilepsie
  • Schwangerschaft (besonders in den ersten 3-4 Monaten), wenn Schalen auf den Körper gelegt werden
  • Allergien auf Materialien wie Zink oder Nickel, wenn in Klangschale enthalten und diese direkt auf der Haut platziert wird
  • Während einer Chemotherapie